Stufe 3: Vielfalt und Nicht-Diskriminierung  (Ungleichbehandlung)                                             Stand: April 2024

 

In Stufe 3 steht der Artikel 2 UN-KRK im Mittelpunkt (Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot).

Der Artikel setzt sich aus zwei Teilen zusammen. So schreibt er fest, dass die festgelegten Rechte jedem Kind gewährleistet werden. Darüber hinaus bestimmt er, dass geeignetet Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass jedes Kind vor allen Formen der Diskriminierung geschützt wird. Dieses Recht ist unabhängig von seiner Hautfarbe, dem Geschlecht, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

 

Ausgehend vom Recht auf Nicht-Diskriminierung werden die eigenen Vorurteile und Vorannahmen hinterfragt, jede*r  in sich trägt. Ebenso geht es um Chancengleichheit und Inklusion.

 

Derzeit setzen sich alle Teilnehmenden intensiv mit dem Thema der Stufe 3 im E-Learning auf einer Online-Plattform auseinander.