Sicherheitskonzept

 

 

1.      Äußere Gefährdungen

1.1     Alarmordnung   

1.2     Verhalten bei Verletzung oder akuter Erkrankung

1.3     Verhalten bei einer Bedrohungs-/Amoklage

1.4     Allgemeingültige Regelungen und Konferenzbeschlüsse

 

2.      Innere Gefährdungen

2.1     Allgemeingültige Regelungen und Konferenzbeschlüsse für einen verlässlich geregelter Tagesablauf

2.2     Pädagogische Leitlinien zur inneren Gewaltprävention

 

1.1.     Alarmordnung

 

1.1.1 Alarmsignal

·    Hausalarm (3 x im Untergeschoss; 1 x im Obergeschoss)

·    Rauch- und Wärmemelder

 

1.1.2 Alarmierung fremder Hilfe – Feuermeldung

 Sofortige Meldung an 112 -Feuerwehr-

 Alle Telefone sind mit Notrufnummern versehen.

  • Wer?               Name des Anrufers/Funktion
  • Was?              Schilderung des Sachverhaltes                 
  • Wo?                Anschrift
  • Warten!           Anweisungen abwarten

1.1.3 Lösch- und Brandschutzeinrichtungen

Feuerlöscher sind auf den Fluren bzw. im Treppenhaus angebracht. Die Geräte dürfen nur zur Brandbekämpfung verwendet werden.

Missbräuchliche Benutzung und Beschädigung von Plomben etc. ist strafbar.

Eine Feuerlöschdecke befindet sich im Werkraum.

 

1.1.4 Rettungswege

Das Schulgebäude wird klassenweise unter der Aufsicht der Lehrkräfte/Pädagogischen Mitarbeiterinnen verlassen. Genaue Flucht- und Rettungspläne hängen in den Klassen- und Fachräumen sowie auf den Fluren des Schulgebäudes aus.

 

1.1.5 Sammelstelle

Sammelplatz ist der Schulhof des alten Schulgebäudes

 

1.1.6 Verhalten bei Alarm

  • Ruhe bewahren und schnell, aber überlegt handeln.
  • Ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes Schulalarm auslösen und die Räume des Schulgeländes veranlassen.
  • Über amtlichen Notruf die Feuerwehr benachrichtigen.
  • Auf den angegebenen Rettungswegen verlassen die Schülerinnen und Schüler klassenweise unter Aufsicht der Lehrkraft bzw. der Pädagogischen Mitarbeiterin das Schulgebäude. Die Lehrkraft/Pädagogische Mitarbeiterin überzeugt sich beim Verlassen des Raumes, dass niemand zurückgeblieben ist (Toilette, Nebenraum). Fenster und Türen sind grundsätzlich zu schließen. Die Lehrkraft/Pädagogische Mitarbeiterin  verlässt als letzte den Klassenraum und nimmt das Klassenbuch mit..
  • Wenn die Benutzung der Rettungswege unmöglich erscheint, bleiben die Kinder mit der Lehrkraft in der Klasse oder suchen einen ungefährlichen Raum auf. Die Türen sind zu schließen. An den Fenstern ist Hilfe herbeizuholen.
  • An der Sammelstelle stellen die Lehrkräfte bzw. Mitarbeiterinnen die Vollzähligkeit der Schüler fest und melden dies der Schulleitung.
  • Zur Übung ist jedes Jahr ein Probealarm durchzuführen.

 

1.2     Verhalten bei Verletzung oder akuter Erkrankung

  • Erste Hilfe leisten, erforderlichenfalls Ersthelfer benachrichtigen                                                        Verbandskasten: Sekretariat                                                                                                             Krankentrage: Stuhlraum neben der Aula 
  • Bei vorzeitigem Verlassen der Schule:                                                                                                              Angehörige informieren                                                                                                                                     Begleitung sicherstellen
  • Verbandbucheintragung                                                                                                                                   (bei geringfügiger Verletzung/Erkrankung)
  • Falls erforderlich:

Rettungsdienst-Notruf 112

  • Wer?               Name des Anrufers/Funktion
  • Was?              Schilderung des Sachverhaltes                 
  • Wo?                Anschrift
  • Wie viele         Verletzte?
  • Welche           Verletzungen?
  • Warten!           Anweisungen abwarten
  • Unfallmeldung                                                                                                                                                   (bei Arztbesuch/Einsatz Rettungsdienst)


1.3     Verhalten bei einer Bedrohungs-/Amoklage

 

1.3.1  Sofortige Meldung an 110 -Notruf Polizei-

  • Wer?               Name des Anrufers/Funktion
  • Was?              Schilderung des Sachverhaltes (Täter, Opfer, Bewaffnung, Verletzte)
  • Wo?                Anschrift, Gebäudeteil, Etage, Raum
  • Wann?            Schilderung der zeitlichen Abfolge
  • Was?              Schilderung bereits veranlasster Maßnahmen
  • Warten!           Anweisungen abwarten

 

1.3.2  Verhalten bei Bedrohung

  • Sicherheit aller Personen ist oberstes Gebot!
  • In den Räumen bleiben
  • Türen abschließen!
  • Raum verbarrikadieren!
  • Weg von Fenstern und Türen!
  • Auf den Boden legen!
  • Ruhe bewahren!
  • Handys stumm schalten und nur für wichtige Infos an die Polizei nutzen! Auf Evakuierung durch die Polizei warten!
  • Personen außerhalb des Gebäudes verlassen den Nahbereich!                                                                      
  • Sammelplatz aufsuchen und der Polizei zur Verfügung stehen!
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Täter!
  • NICHT DEN HELDEN SPIELEN!

 

1.4     Allgemeingültige Regelungen und Konferenzbeschlüsse zur äußeren Sicherheit

 

·         Eltern sollten ihre Kinder noch vor acht Uhr entschuldigen oder über Mitschüler entschuldigen lassen, falls sie nicht zur Schule kommen können.

 

·         Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat oder beim Hausmeister melden. Fremde Personen im Schulgebäude sollten angesprochen, nach ihrem Namen und Anliegen befragt werden.

 

·         Nach Unterrichtsschluss hat die zuletzt unterrichtende Lehrkraft bzw. Pädagogische Mitarbeiterin dafür zu sorgen, dass die Fenster im Klassenraum geschlossen sind und die Klassenraumtür abgeschlossen wird.

 

·         Bei Elternabenden trägt die veranstaltende Lehrkraft die Verantwortung dafür, dass das Schulgebäude abgeschlossen wird.

 

 

 

2.1    Allgemeingültige Regelungen und Konferenzbeschlüsse zur inneren Sicherheit

Verlässliche und für alle geltende Regeln bilden die Grundlage für ein geordnetes Schulleben. Die Einhaltung dieser Regeln von allen gibt den Kindern Sicherheit und Schutz, sodass Gewalttätigkeiten im Versteckten sowie unbemerkt durch Dritte erschwert werden.

 

Deshalb gilt für die Lehrkräfte:

 

·         Dienstantritt ist spätestens um 7.55 Uhr, um sich mit dem Vertretungsplan vertraut zu machen oder weitere Absprachen zu treffen.

 

·         Unterrichtsstunden werden pünktlich begonnen.

 

·          Im Außenbereich erstreckt sich die Aufsicht während der großen Pausen auf den Schulhof, das Hügelgelände und den Bolzplatz. Bei Regenpausen hält sich die aufsichtsführende Lehrkraft im oberen Geschoss auf und geht durch alle Klassenräume. 

                                                                                                                                                                     

Für Schülerinnen und Schüler gilt:

 

·         Schulbeginn ist spätestens um 8.00 Uhr.   

 

·         Während der großen Pausen muss der Klassenraum verlassen und das Außengelände aufgesucht werden. Zum Ausleihen von Pausengeräten muss die eigene Ausleihkarte benutzt werden.

 

·         Es ist verboten, mit Steinen und Schneebällen zu werfen.

 

·         Regenpausen dürfen im Klassenraum oder in der Aula verbracht werden. Die Spiele aus dem Stuhlraum neben der Aula können ohne Ausleihkarte genutzt werden. Toben und Rennen in der Aula und auf den Fluren ist verboten.

 

·         Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.   

 

·         Gefährliche Gegenstände wie Messer, Pistolen, Knallkörper dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

 

·         Handys dürfen mitgebracht werden, müssen aber ausgeschaltet sein. Walkman, Discman und Gameboy sind verboten.  

 

·         Das Eigentum anderer darf nicht mutwillig beschädigt werden.

 

·         Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen nicht bedroht, beschimpft, beleidigt, bedroht oder geschlagen werden.


 

2.2    Pädagogische Leitlinien zur Gewaltprävention

Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, reicht es nicht aus, Regeln und Verbote zu vereinbaren. Vielmehr müssen durch die Art des Umgangs miteinander, die Thematisierung eventueller Konfliktfelder und durch pädagogisch gezieltes Handeln die Einstellung zu Gewalt bei jedem einzelnen hinterfragt werden.

 

·               Das Schulleben soll von Ruhe und Gelassenheit geprägt sein.             

 

·        Lehrkräfte/Pädagogische Mitarbeiterinnen haben Vorbildcharakter. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sind selbstverständlich.

 

·         Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern werden zeitnah und unter Beteiligung der betroffenen Kinder bearbeitet und geklärt.

 

·         Projektorientiert wird mit Hilfe der „Teamgeister“ ein gewaltfreier Umgang miteinander eingeübt.

 

·         Ge- und Verbote allein können das Schulleben nicht regeln. Vielmehr gilt es, bei jedem einzelnen Kind Einsicht in bestimmte sozialzuträgliche Formen des menschlichen Zusammenlebens zu stärken und zu vermehren.

 

·         Bei Kindern, die das schulische Sozialleben dennoch immer wieder stören, sollen begleitend verstärkte Elternkontakte und permanente Kommunikation langfristig zu einer Verhaltensänderung führen.

 

·         Durch pädagogisches Wirken soll das Gemeinschaftsgefühl der Kinder gestärkt werden. Es muss für sie deutlich werden, dass sie nicht im gegenseitigen Konkurrenzkampf zueinander stehen, sondern sich in einem Team befinden, in dem jeder nach seinen Möglichkeiten arbeiten kann.