Beschwerdekonzept

 

Für den Umgang mit Beschwerden gelten die in diesem Konzept vereinbarten Abläufe und Dokumentationspflichten.

 

1.  Anlass

Des Öfteren werden Beschwerden nicht direkt an die Beteiligten gerichtet, sondern der Schulleitung, der Landesschulbehörde oder anderen Instanzen mitgeteilt. Da die Person oder die Instanz, der die Beschwerde vorgetragen wird, in den meisten Fällen die Hintergründe oder sachliche Berechtigung nicht kennt, wird diese Vorgehensweise oft als Überrumpelung empfunden. Ferner kommt bei dieser Art der Beschwerdeführung lediglich eine Meinung zur Anhörung, die andere muss erst noch eingeholt werden.  

 

2. Prüfung

Sollte die Beschwerde der Schulleitung vorgetragen worden sein, prüft sie zunächst folgende Fragen:

·        Um welches Problem geht es?

·        Gegen wen richtet sich die Beschwerde?

 Die Schulleitung macht danach deutlich,

·         dass sie in der Situation zu der vorgetragenen Beschwerde weder inhaltlich noch wertend Stellung nehmen wird,

·         sondern verweist auf das in der Schule geltende Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und bietet in diesem Rahmen Unterstützung bei der Behandlung der Beschwerde an.

 

3. Grundsatz

Konflikte und Beschwerden werden da bearbeitet, wo sie auftauchen. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird, sind andere Ebenen einzubeziehen.                                                                                                            

 

4. Zuständigkeitsweg

 Folgender Zuständigkeitsweg ist einzuhalten:

 

·         bei Beschwerden

Schüler/ Eltern/ Mitarbeiterin wenden sich an betroffene Lehrkraft, Mitarbeiterin.

 

·         im Falle der fehlenden Lösung des Problems

Schüler/Eltern/Mitarbeiterin wenden sich, abhängig vom Beschwerdefall, an Klassenlehrkraft, Fachkonferenzleitung, Personalrat, Klassenelternrat, Schulelternrat.

 

·         keine Abhilfe der Beschwerde auf den vorigen Ebenen (Vereinbarungen kamen nicht zustande)

Schüler/Eltern/Mitarbeiterin wenden sich an Schulleitung (unter Einbeziehung der auf den vorigen Ebenen am Beschwerdevorgang beteiligten Personen).

 

·         keine innerschulische Lösung des Konflikts möglich

Schüler/Eltern/Mitarbeiterin wenden sich an Landesschulbehörde.

 

5. Intervention

Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff) greift die Schulleitung unmittelbar ein und sorgt unter Einbeziehung der beteiligten Parteien für Aufklärung des Sachverhalts und Einbeziehung geeigneter Maßnahmen.

Die Landesschulbehörde wird unverzüglich informiert, falls disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

 

6. Auswertung

 

·        Vereinbarungen anstreben

Auf jeder Zuständigkeitsebene sollen konfliktlösende Vereinbarungen angestrebt werden, die nach angemessener Zeit überprüft werden.

 

·        Dokumentation

Auf allen Ebenen sind die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarungen.

 

·        Unterstützung

Sollte eine von der Beschwerde betroffene Lehrkraft oder Mitarbeiterin Unterstützung benötigen, bzw. erbitten, sind je nach Situation das Klassenteam, der Personalrat, die Fachkonferenzleitung, die Schulleitung gehalten, diese Unterstützung zu geben.